Vereinbarung für den Schnupperkurs

Einführung und Voraussetzungen

  • Drachenfliegen ist eine Luftsportart, die heute (Beherrschung, umsichtige Ausübung und sichere Ausrüstung vorausgesetzt) als relativ sicher gelten kann. Das Restrisiko eines Unfalles besteht, wie bei allen Sportarten, immer.
  • Unser Schnupperkurs kann frühestens mit 14 Jahren begonnen werden. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Das maximale Alter für die Teilnahme an einem Schnupperkurs bei uns ist 60 (körperliche Fitness vorausgesetzt).
  • Drachenfliegen ist ein Sport, der körperlich herausfordernd sein kann. Da der Drachen vom Piloten durch Laufen auf seine Fluggeschwindigkeit beschleunigt werden muss, ist eine gewisse Basisfitness die Voraussetzung.

Teilnahme

  • Der/die Teilnehmer(in) versichert, nicht unter Medikamenten- und Drogeneinfluss zu stehen und die Flugschule im Vorfeld über eventuelle Erkrankungen zu informieren, die das Bewusstsein, die Konzentration oder die Motorik beeinflussen könnten.
  • Eine Teilnahme am Schnupperkurs unter dem Einfluss von Alkohol ist ausgeschlossen.
  • Der/die Teilnehmer(in) versichert, nicht an physischen Gebrechen zu leiden, die das Drachenfliegen erschweren oder die sich durch das Drachenfliegen verstärken könnten.
  • Den Anordnungen unseres Teams ist immer Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die unsere Anweisungen wiederholt oder gravierend ignorieren, vom Schnupperkurs auszuschließen.
  • Sollte ein Teilnehmer aus den oben genannten Gründen vom Schnupperkurs ausgeschlossen werden, findet keine Rückerstattung der Kursgebühr statt.

Ausrüstung und Ausstattung

  • Im Rahmen des Schnupperkurses benutzen die Teilnehmer die Schulungsdrachen, Gurte und Helme der Flugschule.
  • Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir festes und knöchelstützendes Schuhwerk.

Ausbildung in der Gruppe

  • Drachenfliegen Tegernsee legt großen Wert auf ein respektvolles und hilfsbereites Miteinander in der Gruppe. Dies dient nicht nur der sicheren Durchführung unseres Schnupperkurses, sondern vor allem auch einer, für alle Beteiligten guten Atmosphäre.

Versicherung und Haftung

  • Bei Benutzung der Schulgeräte sind die Teilnehmer entsprechend den Vorschriften des Bundesluftfahrtgesetzes über die Flugschule haftpflichtversichert (Deckungssumme 1,5 Millionen Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden).
  • Die Versicherung der Flugschule beinhaltet keine Unfallversicherung für die Teilnehmer, die ggf. eigenständig abgeschlossen werden muss.

Zahlung, Rücktritt, Pausieren und Verschiebung

  • Der Schnupperkursplatz wird verbindlich reserviert, sobald die Flugschule die Anmeldung für den Schnupperkurs und die Kursgebühr erhalten hat.
  • Ein Rücktritt von diesem Vertrag und somit ein Rücktritt vom Schnupperkurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung in der Flugschule möglich.
  • Ein Rücktritt nach 14 Tagen ist nur möglich, wenn der Schnupperkursplatz von der Warteliste gefüllt werden kann. Alternativ kann auch der Teilnehmer für eine qualifizierte Ersatzperson sorgen. In diesem Falle erstattet die Flugschule die Kursgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 50,00.
  • Ein Abbruch des Schnupperkurses durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren oder Teilen davon besteht nicht.
  • Das Wetter ist ein erheblicher Faktor beim Drachenfliegen und die durchführbaren Inhalte/Bestandteile des Schnupperkurses können je nach Wind und Wetter variieren. Verschiebungen in den Kursdaten können vorkommen, sollte das Wetter eine Durchführung nicht zulassen. Die Flugschule ist für entstehende Mehrkosten aufgrund von Verschiebungen oder Absagen nicht haftbar.
  • Sollte der Schnupperkurs abgesagt werden, findet dieser in der Regel an einem der nächsten Tage statt, insoweit das Wetter dies zulässt. Teilnehmer, die den Ausweichtermin nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit den Schnupperkurs an einem Folgetermin nachzuholen. Teilnehmer, die einen abgesagten Schnupperkurs im aktuellen Schulungsjahr nicht nachholen können, bekommen auf Wunsch die Kursgebühr erstattet. Ansonsten kann der Schnupperkurs auch im folgenden Schulungsjahr nachgeholt werden.

Abschliessende Anmerkungen

  • Für den Schnupperkurs gilt immer unsere aktuelle Schnuppervereinbarung. Wir behalten uns vor, diesen zu ergänzen oder zu ändern.
  • Dieser Vertrag kommt durch die Anerkennung (per Check Box oder Unterschrift) und das Absenden des Anmeldeformulars zustande.
Stand vom
01
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11
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2018