Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Flugausbildung sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drachenfliegen Tegernsee.
Geltungsbereich
Die Drachenflugschulung durch Drachenfliegen Tegernsee findet ausschließlich aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von Drachenfliegen Tegernsee schriftlich bestätigt werden. Die Bedingungen werden durch Absenden der Anmeldung/Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages oder mündliches Erteilen einer Anmeldung anerkannt.
Anweisungen
Den Anweisungen der Fluglehrer ist immer Folge zu leisten. Dies dient der eigenen Sicherheit, der Sicherheit der anderen Flugschüler und ggf. der Sicherheit der anderen Teilnehmer des Luftraumes. Eine Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zum Ausschluss von der Ausbildung bei Drachenfliegen Tegernsee führen.
Abbruch der Ausbildung
Abbruch der Ausbildung durch den Flugschüler. Sollte eine begonnene Ausbildung vom Flugschüler abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Ausbildungsgebühr. Bereits geleistete Zahlungen für Miete von Equipment während der Ausbildung werden zurückerstattet. Die Ausbildung gilt als begonnen, sobald der erste Tag der Ausbildung begonnen hat und der Flugschüler anwesend war. Die Ausbildung gilt ebenfalls als begonnen, wenn der erste Tag der Ausbildung begonnen hat, der Flugschüler nicht anwesend war, jedoch Drachenfliegen Tegernsee keine Absage oder Stornierung vom Flugschüler erhalten hat. Eine abgebrochene Ausbildung kann jederzeit fortgesetzt werden. Es liegt im Ermessen von Drachenfliegen Tegernsee, ob eine Ausbildung an dem Punkt des Abbruchs (Ausbildungsstand) fortgesetzt werden kann oder ob die Ausbildung, im Falle einer langen Pause von vorne begonnen werden muss. In jedem Falle ist eine erneute Anmeldung und eine erneute Entrichtung der Kursgebühren erforderlich.
Abbruch der Ausbildung durch die Flugschule. Sollte die Flugschule aufgrund von Verhalten, mentaler oder körperlicher Verfassung des Flugschülers eine sichere Ausbildung des Flugschülers nicht verantworten können, ist die Flugschule jederzeit berechtigt, die Ausbildung zu unterbrechen und gegebenenfalls zu benden. In diesem Falle erstattet Drachenfliegen Tegernsee dem Flugschüler die Ausbildungsgebühren, abzüglich den bereits in Anspruch genommen Ausbildungstagen und abzüglich der Mietgebühren für Leihequipment bei Drachenfliegen Tegernsee.
In jedem Falle werden die erfolgreich absolvierten Flüge oder Ausbildungseinheiten von Drachenfliegen Tegernsee im Ausbildungsheft des Flugschülers bestätigt.
Anmeldung und Bezahlung
Der Kursbetrag ist nach der Anmeldung zu zahlen. Der Ausbildungsplatz wird erst nach Erhalt der vollen Gebühr reserviert und bestätigt.
Haftung und Versicherung
Bei Benutzung der Schulgeräte sind die Flugschüler entsprechend den Vorschriften des Bundesluftfahrtgesetzes über die Flugschule haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Bei Outdoor-Sportausübungen wie Drachenfliegen und den damit verbundenen Risiken ist trotz einer Fluglehrerhaftpflichtversicherung und einer Gerätehaftpflichtversicherung durch die Flugschule die folgende Haftungsregelung notwendig: Die Schule, ihr Inhaber und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als ihre Versicherung – ohne auf die oben genannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung der oben genannten ist für die Schäden des Schülers ausgeschlossen, Schäden Dritter werden vom Schüler übernommen.
Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Zur Minimierung dieses Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk. Ebenfalls empfehlen wir sich immer ausreichend aufzuwärmen und warm zu halten.
Zusätzlicher Hinweis: Falls der Schüler eine private Unfall- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, bitten wir zu überprüfen, ob diese Versicherung Luftsportarten wie Drachen- oder Gleitschirmfliegen miteinschließt. Bei gesetzlichen Versicherungen sind diese miteingeschlossen.
Der Schüler versichert, physisch und psychisch den Anforderungen des Drachenflugsports gewachsen zu sein, nicht unter Medikamenten-und Drogeneinfluss zu stehen und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Drachenfliegen verstärken könnten. Er/sie erklärt sich mit der oben aufgeführten Haftungsregelung einverstanden.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Durch das Absenden einer Bestellung werden alle vorstehenden Informationen zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert und bestätigt.